Viele Erben zahlen zu viel Erbschaftssteuer, weil das Finanzamt pauschal bewertet. Ein fachlich korrektes Verkehrswertgutachten schafft Klarheit und kann den steuerlichen Ansatz deutlich reduzieren
Erbschaften berühren selten nur das Herz oft auch das Portemonnaie
Denn sobald Immobilien Teil des Nachlasses sind, spielt das Finanzamt mit
Und hier entscheidet nicht Gefühl, sondern Wert
Bei VeroWert erleben wir immer wieder, dass Eigentümer mehr Erbschaftssteuer zahlen, als nötig, weil der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert zu hoch ist
Ein rechtssicheres Gutachten nach § 194 BauGB kann das ändern ohne Streit, ohne riskante Einsprüche, einfach mit Fakten
Warum das Finanzamt oft zu hoch bewertet
Die Finanzämter nutzen standardisierte Verfahren das sogenannte typisierte Bewertungsverfahren nach BewG.
Dieses Verfahren rechnet mit pauschalen Faktoren (Lage, Fläche, Baujahr) und kennt Ihr Objekt nicht persönlich.
Das führt zu typischen Problemen:
- Modernisierungen oder Bauschäden werden nicht berücksichtigt
- Regionale Preisunterschiede werden zu grob angesetzt
- Mietverhältnisse oder Nutzungsbeschränkungen bleiben unbeachtet
Ergebnis: Der offizielle Steuerwert liegt oft 10–30 % über dem tatsächlichen Marktwert
Und darauf basiert Ihre Steuer
Wie ein Gutachten hier hilft
Ein Sachverständigengutachten liefert dem Finanzamt etwas, das kein Rechenmodell kann: Realität
Unsere Gutachter bei VeroWert Stuttgart ermitteln den tatsächlichen Verkehrswert – nachvollziehbar, dokumentiert, gerichtsfest
Damit können Sie:
- eine Korrektur des Steuerwerts beantragen
- Erbschaftssteuer senken
- Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden
- und gegenüber dem Finanzamt transparente Nachweise erbringen
Das Finanzamt muss eine Neubewertung prüfen, wenn ein sachverständiges Gutachten vorliegt
Der rechtliche Hintergrund
Nach § 198 BewG kann der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.
Das geht nur mit einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen
Ein VeroWert-Gutachten erfüllt alle Bedingungen:
- § 194 BauGB
- ImmoWertV 2021
- DIN ISO 17024-Zertifizierung
- TÜV-/DEKRA-geprüfte Sachverständige
Das Finanzamt ist verpflichtet, diesen Nachweis zu prüfen und anzuerkennen, wenn er nachvollziehbar und fachlich korrekt erstellt wurde.
Wann lohnt sich ein Gutachten wirklich?
- Der Steuerbescheid wirkt zu hoch oder unrealistisch
- Das Finanzamt hat den Bodenrichtwert ohne Objektprüfung angesetzt
- Es gibt Erben, die sich nicht über den Wert einigen
- Modernisierungen oder Mängel wurden übersehen
- Sie möchten vorab wissen, welche Steuer auf Sie zukommt
In allen Fällen gilt: Je früher das Gutachten vorliegt, desto größer der Handlungsspielraum
Häufige Missverständnisse
„Das Finanzamt akzeptiert doch keine privaten Gutachten“
→ Doch, wenn sie nach § 194 BauGB erstellt sind und von zertifizierten Sachverständigen stammen
„Ich kann später Einspruch einlegen“
→ Nur innerhalb von einem Monat nach Bescheid – danach ist es zu spät
„Kosten lohnen sich nicht“
→ Falsch. In über 70 % der Fälle, die wir prüfen, übersteigt die Steuerersparnis das Honorar deutlich
Wie der Ablauf bei VeroWert aussieht
1. Erstgespräch
Wir prüfen kostenlos, ob ein Gutachten in Ihrem Fall steuerlich sinnvoll ist
2. Unterlagenaufnahme
Erbschein, Grundbuch, Baupläne, Fotos, Modernisierungsnachweise, ggf. Steuerbescheid
3. Vor-Ort-Besichtigung
Persönliche Begutachtung des Objekts in Stuttgart und Umgebung
4. Erstellung des Gutachtens
Bewertung nach Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren – vollständig nachvollziehbar
5. Einreichung beim Finanzamt
Sie übergeben das Gutachten direkt oder über Ihren Steuerberater – meist genügt ein formloser Antrag auf Neubewertung
Ein Erbschaftsfall ist emotional genug – die Steuer sollte es nicht noch schwieriger machen
Lassen Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie prüfen, bevor Sie zahlen
Jetzt rechtssichere Bewertung anfordern – kostenloses Erstgespräch mit VeroWert Stuttgart